Gemeindeversammlung
Allgemeines:
Die Stimmberechtigten (Legislative) sind das oberste Organ der Gemeinde. In Oberlangenegg können die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung mitbestimmen.
Die Stimmberechtigten wählen an der Gemeindeversammlung
- Gemeindepräsidium (der Versammlung und des Gemeinderates in einer Person)
- die Mitglieder des Gemeinderates
- die Mitglieder der ständigen Kommissionen
- das Rechnungsprüfungsorgan
- Sachgeschäfte gemäss Art. 5 des Organisationsreglements
In der Regel finden pro Jahr zwei (ca. Juni und ca. Dezember) Gemeindeversammlungen statt. Erfordern es die Geschäfte, kann der Gemeinderat weitere, somit ausserordentliche, Gemeindeversammlungen einberufen.
Einladung/Information:
Die Einladung zur Gemeindeversammlung inkl. Bekanntgabe der Traktanden erfolgt mindestens 30 Tage im Voraus mit Publikation im Thuner Amtsanzeiger sowie auf der Website der Einwohnergemeinde Oberlangenegg.
Ablauf der Versammlung:
Die Gemeindeversammlung wird durch das Gemeindepräsidium geleitet. Dieses führt durch die Versammlung und sorgt für einen ordnungsgemässen Ablauf. Die einzelnen Geschäfte werden durch den Gemeinderat vorgestellt, in der Regel durch den zuständigen Ressortvorsteher bzw. die zuständige Ressortvorsteherin. Grundsätzlich ist es allen Stimmberechtigten erlaubt, sich zu den Geschäften zu äussern und Fragen zu stellen. Das Gemeindepräsidium erteilt dazu auf Verlangen das Wort. Abstimmungen erfolgen offen, das heisst mit dem Handzeichen. Die aus der Versammlung gewählten Stimmenzähler ermitteln die Stimmen. Die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten kann eine geheime Abstimmung mittels Stimmzettel verlangen.
Rechtsmittel:
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden. Wer an der Versammlung Unstimmigkeiten feststellt, hat dies jedoch umgehend dem Versammlungsleiter zu rügen. Durch das Unterlassen der Rüge verwirkt das Beschwerderecht.
Ort
Saal SchulhausBrucheren 10b
3616 Schwarzenegg
Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das kantonale Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Oberlangenegg wohnhaft und angemeldet sind. Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.
Nächste Versammlungen
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Letzte Versammlungen
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