Waldbrand BE Dispositionsbeurteilung - Stufe 3 "erheblich"
Gefahrenstufe «erheblich» / «gross»
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):
- Berner Jura
- Mittelland
- Voralpen
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «erheblich» beurteilt (Stufe 3):
- Berner Oberland
Verhaltenshinweise
- In Regionen mit grosser Waldbrandgefahr (Stufe 4) grundsätzlich auf Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes (50 m Abstand) verzichten. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.
- In Regionen mit erheblicher Waldbrandgefahr (Stufe 3) bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Ohne Wind Feuer nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.
Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
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| 2026.07.16 Waldbrandgefahr - Disposition (PDF, 641 kB) | Download | 0 | 2026.07.16 Waldbrandgefahr - Disposition |