Stufe 4 «gross» ganzer Kanton Bern - Waldbrand Dispositionsbeurteilung / Massnahmen 13.08.2026

13. August 2026
Kantonsweites Feuerwerksverbot sowie Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Gefahrenstufe «gross»

Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):

Verhaltenshinweise

Im ganzen Kanton Bern gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Im ganzen Kanton Bern sind Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen auch über den Nationalfeiertag verboten. 

Gefahrenbeschrieb

In Regionen mit «grosser» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 4) können Brände leicht entstehen. Die Streuschicht ist vielerorts bereits wieder trocken und kann sich leicht entzünden. Die Feuerintensität und die Ausbreitung sind durch den hohen Anteil an trockenem Brandgut gross. Das Feuer brennt tief, die Flammenlänge ist gross. Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind in niederen Nadelholzbeständen oder an Hanglagen zu erwarten. Mit Wind ist in leicht entzündbarem Brandgut und in Nadelholzbeständen Flugfeuer zu erwarten.
Achtung!
Insbesondere bei Bränden in Nadelholzbeständen in Hanglage muss mit gefährlichem Feuerverhalten gerechnet werden. Windböen führen zu einer schnellen Feuerausbreitung

Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.

Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vom 6. August 2026Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Dispokarte Waldbrandgefahr

Zugehörige Objekte

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20260813_BE_Disposition_Waldbrandgefahr (PDF, 356 kB) Download 0 20260813_BE_Disposition_Waldbrandgefahr
Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (PDF, 164 kB) Download 1 Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe