Waldbrand BE Dispositionsbeurteilung - Stufe 4
Gefahrenstufe «erheblich» / «gross»
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):
- Berner Jura
- Seeland
- Nördlicher Oberaargau
Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «erheblich» beurteilt (Stufe 3):
- Mittelland
- Voralpen
Im Berner Oberland wird die Waldbrandgefahr als «mässig» beurteilt (Stufe 2).
Verhaltenshinweise bei Stufe «erheblich»
- Grundsätzlich auf Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes (50 m Abstand) verzichten (betrifft Regionen mit Stufe 4).
- Mit grösster Vorsicht können fest eingerichtete Feuerstellen (mit betoniertem Boden) benutzt werden (betrifft Regionen mit Stufe 4).
- Vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Bei Wind ganz davon absehen. Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.
Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Zugehörige Objekte
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| 2026.07.02 Waldbrandgefahr - Disposition (PDF, 389 kB) | Download | 0 | 2026.07.02 Waldbrandgefahr - Disposition |