Einwohnergemeindeversammlung
Ort
Saal SchulhausBrucheren 10b
3616 Schwarzenegg
Informationen
- Beschreibung
Traktanden
- Budget 2027
- Kenntnisnahme Finanzplan 2026 – 2031
- Beratung und Genehmigung Budget 2027, Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteuer
- Wahlen
- Gemeinderat
Herbert Blum ist wiederwählbar
Stefan Lanz ist wiederwählbar
- Forstkommission
Hans Jörg Scheuner ist wiederwählbar
Hans Peter Fankhauser ist wiederwählbar
- Schulkommission
Jacqueline Jost hat demissioniert
Florian Siegrist ist wiederwählbar
- Gemeinderat
- Erarbeitung Revitalisierungs- und Hochwasserschutzprojekt Limpach
Genehmigung Verpflichtungskredit
- Modernisierung Lift Versorgungszentrum
Genehmigung Verpflichtungskredit
- Feuerwehr Schwarzenegg regio; Anschaffung Tranklöschfahrzeug
Kenntnisnahme Kreditabrechnung
- Orientierungen aus dem Gemeinderat
- Ehrungen
- Verschiedenes
Ergänzungen zu Traktandum 2
Artikel 3, 4 und 52 des Organisationsreglements sehen vor:- Wählbar ist, wer spätestens 5 Tage vor der Wahlversammlung angemeldet ist (Anmeldeformular auf der Gemeindeverwaltung erhältlich oder via Homepage www.oberlangenegg.ch).
- Die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen bestätigen vorgängig unterschriftlich ihr Einverständnis.
- Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.
Aktenauflage
Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 1 liegen 10 Tage, die Unterlagen zum Traktandum 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg und der Homepage www.oberlangenegg.ch öffentlich auf.Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung allen Haushalten zugestellt.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz des Kantons Bern; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro.
19. Oktober 2026
Der Gemeinderat- Budget 2027