20. Oktober 2025
Einwohnergemeindeversammlung
Donnerstag, 27. November 2025, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden:

  1. Budget 2026
    a. Kenntnisnahme Finanzplan 2025 - 2030
    b. Beratung und Genehmigung Budget 2026, Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteuer
  2. Wahlen
    a. Gemeinderat
    Regula Oesch ist wiederwählbar
    Stephan Blaser ist wiederwählbar
    b. Schulkommission
    Thomas Fahrni ist wiederwählbar
  3. Orientierungen aus dem Gemeinderat
  4. Verschiedenes
     

Ergänzungen zu Traktandum 2
Artikel 3, 4 und 52 des Organisationsreglements sehen vor:

  • Wählbar ist, wer spätestens 5 Tage vor der Wahlversammlung angemeldet ist
    (Anmeldeformular auf der Gemeindeverwaltung erhältlich oder hier).

  • Die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen bestätigen vorgängig unterschriftlich ihr Einverständnis.

  • Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.
     

Aktenauflage
Die Unterlagen zum Traktandum Nr. 1 liegen 10 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg und der Homepage www.oberlangenegg.ch öffentlich auf.
 

Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung allen Haushalten zugestellt.
 

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz des Kantons Bern; Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
 

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.
 

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
Budget 2026 (PDF, 1.74 MB) Download 0 Budget 2026
Traktandum 2; Wahlformular Gemeinderat (PDF, 44.79 kB) Download 1 Traktandum 2; Wahlformular Gemeinderat
Traktandum 2; Wahlformular Schulkommission (PDF, 44.8 kB) Download 2 Traktandum 2; Wahlformular Schulkommission