Gemeindeverwaltung
Oberlangenegg
3616 Schwarzenegg

T:033 453 16 49
E:

Dokumentation

Reglemente

Abfallreglement mit Gebührentarif (gültig ab 01.01.2017)
Abwasserentsorgungsreglement
Baureglement
Datenschutzreglement
Datenschutzverordnung über Listen- und Einzelauskünfte
Feuerwehrreglement
Reglement für die Spezialfinanzierung "Zusammenlegungsbeitrag Gebäudeversicherung Bern" betreffend der Feuerwehr Schwarzenegg regio
Gebührenreglement mit -tarif (gültig ab 01.01.2017)
Liegenschaftssteuer
Organisationsreglement
Organisationsverordnung
Parkplatzreglement
Parkplatzverordnung
Personalreglement
Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorung
Reglement Spezialfinanzierung Gemeindewälder
Reglement Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen 
Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve
Reglement über die Hundetaxe
Verordnung über die Hundetaxe | 1. Änderung 2019
Schulreglement
Tagesschulverordnung
Strassen- und Wegreglement
Verordnung über die Benützung der Gemeindeanlagen
Verordnung über die Berechtigung für die zentralen Personendatensammlungen
Wasserversorgungsreglement (gültig bis 31.12.2022)

Zonenplan

Zonenplan Gemeinde Oberlangenegg

Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z. B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

Die Gemeinde Oberlangenegg ist ebenfalls öffentlich im ÖREB-Kataster aufgeschaltet. Dieser kann über das Geoportal des Kantons Bern eingesehen werden. Zudem kann pro Parzelle ein statischer PDF-Auszug mit den entsprechenden Rechtsvorschriften erstellt werden.

Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf der Informationsseite zum Schweizerischen Katasterwesen des Bundes.

Bauinventar

Das Bauinventar der Gemeinde Oberlangenegg finden Sie hier.

Einreichung von Baugesuchen

 

Einreichung eines Baugesuchs

Am 01. November 2019 hat der Betrieb von eBau gestartet. Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung.

Bisher konnten die Baugesuche auch noch in Papierform, ohne dass sie im eBau erfasst wurden, eingereicht werden. Dies entfällt jedoch ab 01. März 2022. Ab diesem Zeitpunkt können Baugesuche nur noch über den elektronischen Weg eingereicht werden. Die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen müssen uns aber noch weiterhin zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Diverses

Gesuch um Festwirtschaftsbewilligung

Weitere Formulare vom Regierungsstatthalteramt

Begleitschein Kadaverentsorgung

Gemeindepost

Die Gemeindepost aus den vergangenen Jahren finden Sie hier.