Steuern und Gebühren
Steuer- und Gebührenansätze
Steueranlage: 1.95 Einheiten
Liegenschaftssteuer: 1.3 ‰ des amtlichen Wertes
Hundetaxe: Fr. 50.00 für den ersten und Fr. 70.00 für jeden weiteren Hund
Feuerwehrsteuer: 20 % der einfachen Steuer, min. Fr. 50.00 max. Fr. 450.00
Wasserversorgung (gültig bis 31. Dezember 2022):
Die Gebühren werden seit dem 01. Januar 2023 durch den Gemeindeverband Wasserversorgung Zulgtal geregelt. Die Informationen zum Gemeindeverband findet Sie hier.
Unterstehend sehen Sie die Tarife bis 31. Dezember 2022.
Grundgebühr:
Fr. 150.00 je Wohnung / Gewerbe / landw. Betrieb
Verbrauchsgebühr:
Fr. 1.20 je m3 Frischwasser
Löschgebühr:
- 27 % der Grundgebühr für Liegenschaften, welche nicht an der Wasserversorgung angeschlossen sind, aber im Umkreis von 300 m zum nächsten Hydranten liegen.
- für Liegenschaften, welche an der Wasserversorgung angeschlossen sind, ist die Löschgebühr in der Grundgebühr inbegriffen.
- um 25 % reduziert sich die Grundgebühr für Liegenschaften, welche an der Wasserversorgung angeschlossen sind, aber nicht im Umkreis von 300 m zum nächsten Hydranten liegen.
Abwasserentsorgung:
Grundgebühr:
Fr. 90.00 je Wohnung / Gewerbe / landw. Betrieb
Verbrauchsgebühr:
Fr. 1.80 je m3 eingeleitetes Abwasser
Fr. 1.00 je m2 entwässerter versiegelter Fläche, Fr. 0.40 je m2 unbefestigte entwässerte und somit teilweise durchlässige Fläche
Abfallbeseitigung:
Grundgebühr pro Haushalt
Fr. 65.00 für 1 Person
Fr. 130.00 für 2 Personen
Fr. 195.00 für 3 Personen und mehr
Grundgebühr pro Gewerbe
Fr. 130.00 für Kleingewerbe
Fr. 260.00 für Mittelgewerbe
Fr. 520.00 für Grossgewerbe
Sackgebühren AVAG
www.avag.ch/gemeinden/sackgebuehren.html
Containerplomben Gewerbecontainer 800 lt
Fr. 38.00 pro Containerplombe
Die Gebührenmarken für Abfallsäcke sind praktisch in jedem Lebensmittelgeschäft, Landi, Coop, Migros, Bäckereien Aebersold und Heiniger etc. erhältlich, nicht aber auf der Gemeindeverwaltung.
Die Containerplomben für Gewerbecontainer können ausschliesslich auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg bezogen werden.