Sie benötigen Daten oder eine Adressauskunft aus dem Einwohnerregister der Gemeinde Oberlangenegg zu einer Person, welche in der Gemeinde Oberlangenegg wohnhaft ist oder war? Sie möchten nicht, dass Ihre Daten an Private weitergegeben werden?

Auf Anfrage erteilen wir an private Personen oder Organisationen folgende Daten, wenn ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird:

  • Name
  • Vorname
  • Geschlecht
  • Adresse
  • Zivilstand
  • Heimatort
  • Datum des Zu- und Wegzuges
  • Neuer Wohnort nach Wegzug
  • Jahrgang

Verfügt eine Person über eine Auskunftssperre, so muss ein Interessensnachweis eingereicht werden. In diesen Fällen ist eine Auskunft nur zulässig, wenn ein Gesetz die Behörde explizit zur Bekanntgabe verpflichtet oder wenn die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

Die Gebühr für eine Auskunft beträgt CHF 15.00. Sie erhalten eine Rechnung.

Datensperre

Die Einwohnerdaten können mittels untenstehendem Formular für Aussenstehende gesperrt werden. Ausgenommen sind Datenausgaben für relevante, dienstliche öffentliche Stellen.

 

Zugehörige Objekte

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Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private (PDF, 87 kB) Download 0 Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private
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