Waldbrand Dispositionsbeurteilung

3. September 2026

Gefahrenstufe «erheblich»

Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «erheblich» beurteilt (Stufe 3):

  • übriges Kantonsgebiet

Verhaltenshinweise bei Stufe «erheblich»

  • Bei windigen Verhältnissen ganz auf Feuer verzichten.
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.

Gefahrenstufe «gross»

Die Waldbrandgefahr wird in folgenden Regionen des Kantons Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):

  • Jurasüdfuss

Verhaltenshinweise bei Stufe «gross»

  • Grundsätzlich auf Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes (50 m Abstand) verzichten.
  • Mit grösster Vorsicht können fest eingerichtete Feuerstellen (mit betoniertem Boden) benutzt werden. Vor Verlassen der Feuerstelle Glut vollständig löschen. Bei Wind ganz davon absehen.
  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.
  • Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.

Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.

Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Dispokarte Waldbrandgefahr

Zugehörige Objekte

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2026.09.03 Waldbrandgefahr - Disposition (PDF, 241 kB) Download 0 2026.09.03 Waldbrandgefahr - Disposition