Stufe 4 «gross» ganzer Kanton Bern - Waldbrand Dispositionsbeurteilung / Massnahmen 23.07.2026 -

23. Juli 2026
Kantonsweites Feuerwerksverbot sowie Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Gefahrenstufe «gross»

Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «gross» beurteilt (Stufe 4):

Verhaltenshinweise

In Regionen mit grosser Waldbrandgefahr (Stufe 4) auf Feuer im Wald und in der Nähe des Waldes (bis 50 m Abstand) verzichten. Anweisungen der Behörden unbedingt befolgen.

Gefahrenbeschrieb

In Regionen mit «grosser» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 4) können Brände leicht entstehen. Die Streuschicht ist vielerorts bereits wieder trocken und kann sich leicht entzünden. Die Feuerintensität und die Ausbreitung sind durch den hohen Anteil an trockenem Brandgut gross. Das Feuer brennt tief, die Flammenlänge ist gross. Feuer können im Boden weiterschwelen. Kronenfeuer sind in niederen Nadelholzbeständen oder an Hanglagen zu erwarten. Mit Wind ist in leicht entzündbarem Brandgut und in Nadelholzbeständen Flugfeuer zu erwarten.
Achtung!
Insbesondere bei Bränden in Nadelholzbeständen in Hanglage muss mit gefährlichem Feuerverhalten gerechnet werden. Windböen führen zu einer schnellen Feuerausbreitung

Das Amt für Wald und Naturgefahren beobachtet die Waldbrandgefahr laufend. Das Bulletin wird bei wesentlichen Änderungen der Gefahrenlage angepasst.

Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vom 23. Juli 2026Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

Dispokarte Waldbrandgefahr

Zugehörige Objekte

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