1. Dezember 2025

Gemäss Reglement über die Hundetaxe der Einwohnergemeinde Oberlangenegg vom 1. Dezember 2012 ist für jeden in der Gemeinde Oberlangenegg gehaltenen Hund, der am 1. August 2025 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer zu entrichten. Die Höhe der Hundetaxe hat der Gemeinderat in der Verordnung über die Hundetaxe festgesetzt. Sie beträgt gemäss dem aktuell gültigen Tarif CHF 50.00 für den ersten und CHF 70.00 für jeden weiteren Hund pro Hundehalter/in und Haushalt.

Bisher in Oberlangenegg nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens am 31. Dezember 2025 bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und die Hundetaxe zu bezahlen.

Die Hundetaxe wird auch in diesem Jahr mit Rechnung erhoben. Der Rechnungsversand an die bereits registrierten Hundebesitzer ist bereits erfolgt. Die Taxe ist bis am 31. Dezember 2025 per Einzahlungsschein an die Einwohnergemeinde Oberlangenegg zu bezahlen.

Die Hundemarken werden hingegen nicht mehr abgegeben, da mittlerweile alle Hunde gemäss eidgenössischer Gesetzgebung mit einem Mikrochip zur Identifikation gekennzeichnet sein und in der Tierdatenbank (AMICUS) geführt werden müssen. Ein Besitzerwechsel oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen der Besitzer sind der AMICUS-Datenbank unter www.amicus.ch via Kontaktformular oder telefonisch unter der Nummer 0848 777 100 zu melden.