Anmeldung ausländische Staatsangehörige
Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen ab dem Zuzug bei der Fremdenkontrolle an. Für die Anmeldung werden folgende Dokumente benötigt
- Arbeitsvertrag
- Ausländerausweis (falls vorhanden)
- Familienausweis (falls vorhanden)
- Gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Mietvertrag
Reisen Sie direkt aus dem Ausland in die Schweiz bzw. nach Oberlangenegg ein, ist eine persönliche Vorsprache bei der Fremdenkontrolle erforderlich. Bei einem Zuzug innerhalb der Schweiz besteht die Möglichkeit, die Anmeldung online über eUmzug vorzunehmen.
Einreisebestimmungen
EU-/EFTA-Staatsangehörige können unter erleichterten Bedingungen in die Schweiz einreisen. Personen aus Drittstaaten benötigen in der Regel ein Visum und müssen zusätzliche Einreisevorschriften beachten. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Kurzaufenthalte für Arbeitnehmende
Arbeiten Sie als EU-/EFTA-Bürger/in weniger als 90 Tage in der Schweiz und reisen anschliessend wieder aus, kann Ihr/e Arbeitgeber/in Sie vorab über das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit anmelden.
Gebühren
Für die Anmeldung werden folgende Gebühren erhoben:
- CHF 25.00 pro erwachsene Person
- CHF 12.50 pro Kind
Zusätzlich können weitere Kosten durch den Migrationsdienst des Kantons Bern verrechnet werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | 033 453 16 49 | info@oberlangenegg.ch |
| Name | Download |
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