Aufbewahrung letztwillige Verfügung (Testament), Ehe-/Erbvertrag
Die Gemeinde bietet die Möglichkeit, letztwillige Verfügungen (Testamente, Verfügungen von Todes wegen) sowie Ehe- und Erbverträge aufzubewahren. Ein Rückzug oder Ersatz der hinterlegten Unterlagen kann jederzeit unter Vorlage eines amtlichen Ausweises vorgenommen werden.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | 033 453 16 49 | info@oberlangenegg.ch |
| Name | Download |
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