An- und Abmeldung

Jeder Hund in der Gemeinde Oberlangenegg muss bei der Gemeindeverwaltung an- und abgemeldet werden (inkl. Adressänderung, Wechsel Besitzerin oder Besitzer).

Mikrochip / Datenbank AMICUS

In der Schweiz braucht jeder Hund einen Mikrochip. Welpen müssen innert 3 Monaten mit einem Chip gekennzeichnet werden. Diese dürfen nur von Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt werden. Die Tierärzte übernehmen auch die Meldung des Hundes an die zentrale Datenbank AMICUS. Hundehaltende sind verpflichtet, Halterwechsel oder das Ableben des Hundes zu melden.

Hundesteuer

Sie müssen für jeden Hund jährlich eine Abgabe (Hundesteuer, Hundetaxe) bezahlen. Das gilt für Hunde ab dem Alter von sechs Monaten. Die Taxe der Gemeinde Oberlangenegg beträgt aktuell 50 Franken pro Hund und Jahr. Im August erhalten die registrierten Hundehalterinnen und Hundehalter automatisch eine Rechnung. 

Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung, sowie Therapie- und Rettungshunde sind von der Hundetaxe befreit. Die Hundehalterin / der Hundehalter muss einen entsprechenden Nachweis vorweisen können (z. B. Ausweis des Vereins Therapiehund Schweiz oder der Vereinigung Le Copin).

Preis

gratis
brauner Hundekopf
Hund

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