Fundbüro
Haben Sie etwas verloren oder einen Gegenstand im Gemeindegebiet Oberlangenegg gefunden? Bitte wenden Sie sich an das Fundbüro der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg.
Wenn Sie etwas gefunden haben:
- Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro der Gemeinde Oberlangenegg abzugeben.
- Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb von 5 Jahren gemeldet hat.
- Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist gegen eine Aufbewahrungsgebühr von CHF 10.00 gemäss Gebührenreglement der Gemeinde Oberlangenegg der Finderin oder dem Finder überlassen.
- Persönliche Gegenstände wie Schlüssel usw. werden nicht dem Finder überlassen. Haben die Finder kein Interesse an den Fundgegenständen, werden Sie, wo möglich, einer gemeinnützigen Institution übergeben.
Wenn Sie etwas verloren haben:
- Die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung benachrichtigen Sie, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.
- Verlorengegangene Gegenstände können Sie beim Fundbüro melden. Sobald Ihr Gegenstand gefunden wird, werden Sie benachrichtigt.
- Nicht abgeholte und nicht vermittelbare Schlüssel werden nach Ablauf von 5 Jahren vernichtet.
Wichtiger Hinweis:
Gemäss Artikel 24 VAwG (Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom 20. September 2002; SR 143.11) dürfen Pässe, Identitätskarten und Führerausweise nicht vermittelt werden. Solche Dokumente werden nach Abgabe direkt an die ausstellende Behörde zur Vernichtung weitergeleitet.
Gegenstände, die im Zug oder auf dem Bahnhofsgelände verloren gegangen sind, müssen direkt beim Fundservice der SBB gemeldet werden.
Links
Fundservice Schweiz und Liechtenstein
STMZ Helfer-Netzwerk
STMZ Schweizerische Tiermeldezentrale - Tier gefunden / Tier vermisst
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | 033 453 16 49 | info@oberlangenegg.ch |
| Name | Download |
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