Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Er wird durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzt.

Oftmals findet dazu ein Augenschein vor Ort durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer statt. Den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks wird Rechnung getragen. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer und gegebenenfalls der Schwellentelle.

Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg und können dort von Eigentümer/-in bzw. Nutzniesser/-in jederzeit eingesehen werden.

Weiter Informationen zur amtlichen Bewertung können Sie bei der kantonalen Steuerverwaltung abrufen.

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