Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. November 2025
Gemäss Artikel 67 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Oberlangenegg liegt das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. November 2025 ab dem 18. Dezember 2025 während dreissig Tagen in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Oberlangenegg, Stalden 17, 3616 Schwarzenegg, eingereicht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Der Gemeinderat