Der Gemeinderat Oberlangenegg bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die vorerwähnte Überbauungsordnung (bestehend aus Überbauungsplan und Überbauungsvorschriften) zur öffentlichen Auflage.
Folgende Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. April bis 11. Mai 2012, in der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg öffentlich auf:
Zur Kenntnisnahme (ohne Einsprachemöglichkeit):
- Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung Kanton Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bis am 11. Mai 2012 (Datum Poststempel, A-Post) an die Gemeindeverwaltung Oberlangenegg, 3616 Schwarzenegg, zu richten (Art. 60 Abs. 2 BauG).
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Donnerstag, 24. Mai 2012 statt.