| Gemeindeverwaltung Oberlangenegg 3616 Schwarzenegg |
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Gemäss kantonaler Gesetzgebung ist für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2012 mindestens 3 Monate alt ist, eine Hundesteuer zu entrichten. Diese wurde von der Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2011 für alle Hunde auf Fr. 35.00 festgelegt.
Bisher in Oberlangenegg nicht registrierte Hunde sind durch ihre Halter bis spätestens am 31. August 2012 bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und die Hundetaxe zu bezahlen.
Die Hundetaxe wird auch in diesem Jahr mit Rechnung erhoben. Der Rechnungsversand an die bereits registrierten Hundebesitzer ist bereits erfolgt. Die Taxe ist bis am 31. August 2012 per Einzahlungsschein an die Einwohnergemeinde Oberlangenegg zu bezahlen.
Die Hundemarken werden hingegen nicht mehr jedes Jahr neu abgegeben, da mittlerweile alle Hunde gemäss eidgenössischer Gesetzgebung mit einem Mikrochip zur Identifikation gekennzeichnet sein und in der Tierdatenbank (ANIS) geführt werden müssen. Bei Verlust der alten Marke kann auf der Gemeindeverwaltung jedoch kostenlos eine neue bezogen werden. Ein Verkauf oder Tod des Hundes sowie Adressänderungen der Besitzer sind der ANIS-Datenbank unter www.anis.ch, per Mail auf info@anis.ch oder telefonisch unter der Nummer 031 731 35 30 zu melden.
26. Juli 2012
Gemeindeverwaltung Oberlangenegg